Baurecht & Werkvertragsrecht
Wen beraten und vertreten wir?
Zu unseren Mandanten zählen:
- Bauherren und Bauträger
- Architektinnen und Architekten
- Projektsteuerer und Objektüberwacher
- Eigentümer von Grundstücken, Wohnungseigentümer und Wohnungseigentümergemeinschaften
- Auftraggeber und ausführende Unternehmen und Subunternehmen, insbesondere Bauunternehmen, Handwerker, Hersteller, Lieferanten
EXPERT:INNEN für Baurecht und Werkvertragsrecht
AHMET CAGLAYAN
RECHTSANWALT
VASSILIKI SIOUCHOU
RECHTSANWÄLTIN
Wie können wir ihnen helfen?
Für eine unverbindliche Anfrage kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail an berlin@jur-law.de oder nutzen Sie das Kontaktformular am Ende dieser Seite. Für einen persönlichen Termin vor Ort rufen Sie bitte an unter:
+49 30-5557 82820
Online-Termine buchen Sie hier:
Unsere Dienstleistungen
im Baurecht und Werkvertragsrecht
Wir von JUR | URBAN bieten Ihnen unter anderem folgende Dienstleistungen an:
- Erstellung und Gestaltung von Verträgen und Nachträgen:
insbesondere Bauträgerverträge, Bauverträge, Werkverträge
- Beratung und Vertretung zu öffentlich-rechtlichen Genehmigungsverfahren: insbesondere Baugenehmigung, Genehmigung einer Nutzungsänderung, Baustopp, Nutzungsuntersagung
- Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung:
insbesondere Durchsetzung von Vergütungsansprüchen, Abwehr von Gewährleistungsansprüchen
- Externe Rechtsabteilung:
Im Rahmen einer laufenden Mandatierung fungieren wir als Rechtsabteilung von Bauunternehmen und Handwerksunternehmen. Neben den zuvor genannten Tätigkeiten übernehmen u.a. wir auch Beratung und Vertretung im Bereich des Arbeitsrechts, Mietrechts oder der Zwangsvollstreckung
Was ist Baurecht?
Der Begriff Baurecht umfasst alle Regelungen und Normen, die das Bauen betreffen. In einer ersten Stufe lässt sich das Baurecht unterteilen in das private und das öffentliche Baurecht. Das private Baurecht befasst sich mit den Rechtsbeziehungen der privaten Beteiligten am Bau, also den Auftraggebern und den Auftragnehmerin, die den Bau planen und ausführen. Privates Baurecht ist im wesentlichen Werkvertragsrecht.
Das öffentliche Baurecht befasst sich mit den Rechtsverhältnissen und Akten zwischen der Verwaltung und den Bauherren bzw. Eigentümern. Das öffentliche Baurecht lässt sich in zweiter Stufe wiederum untergliedern in das Bauplanungsrecht und das Bauordnungsrecht. Während das Bauplanungsrecht im wesentlichen bundesweit einheitlich ist, gibt es für das Bauordnungsrecht in den jeweiligen Bundesländern unterschiedliche Regelungen.
Übersicht einschlägiger Normen des Baurechts und Werkvertragsrechts:
- Baugesetzbuch (BauGB),
- Bauordnungen der Länder (u.a. BauO Berlin)
- Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (BauNVO)
- Nachbarrechtsgesetze der Länder (u.a. Berliner Nachbarrechtsgesetz)
- Werkvertragsrecht im bürgerlichen Gesetzbuch (§§ 631 ff. BGB)