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Ihre Rechtsanwälte für

Immobilienwirtschaft

Mieten, Nutzen, Kaufen, Bauen, Entwickeln und Schützen von Immobilien:
Besitz und Eigentum

Digitalwirtschaft

Lizenzieren, Nutzen, Kaufen, Entwickeln und Schützen von Software,
Plattformen und Anwendungen

RECHTLICHE VERTRETUNG VOR GERICHTEN UND BEHÖRDEN DURCH EINEN ANWALT

Wir vertreten Unternehmen, UnternehmerInnen und Privatpersonen.

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Unsere Rechtsgebiete

Die Stärke von JUR | URBAN liegt in der Spezialisierung seiner Anwälte und dem interdisziplinären Arbeiten. Wir bilden uns regelmäßig weiter im Rahmen von Seminaren und Lehrgängen. Ein regelmäßiger Austausch mit anderen Rechtsanwälten in Arbeitsgemeinschaften und anwaltlichen Vereinigungen stellt ebenfalls sicher, dass wir in den von uns bearbeiteten Rechtsgebieten stets auf dem aktuellen Stand von Rechtsprechung und juristischem Diskurs sind. 

Die Immobilienbranche ist ein milliardenschwerer Eckpfeiler der deutschen Wirtschaft. Auf dem deutschen immobilienmarkt wurden nach starken Wachstum der Vorjahre in 2018 269 Milliarden Euro umgesetzt.

Das Immobilienrecht ist auch ein Eckpfeiler der Beratung von JUR | URBAN. Wir beraten Käufer und Verkäufer bei An- und Verkauf von einzelnen Immobilien, Immobilienportfolios und Immobiliengesellschaften. Unsere Leistungen reichen hier von der isolierten Prüfung oder Erstellung spezieller Klauseln bis zur umfassenden Due Diligence bei großen Transaktionen.

Wir beraten und vertreten zudem Eigentümer und sonstige Berechtigte bei Erwerb und Schutz von Eigentum und eigentumsgleichen Rechten.

Immobilienrecht

Rechtsanwalt Anwalt Berlin Immobilienrecht

Vor und nach dem Erwerb von Immobilieneigentum oder anderen eigentumsgleichen Nutzungsrechten wie dem Erbbaurecht stellen sich mannigfaltige, grundstücksbezogene, rechtliche Fragen zu Dienstbarkeiten und Grundpfandrechten, nachbarschaftlichen Beziehungen und Konflikten bis hin zur Veräußerung oder Versteigerung.

Wir beraten und vertreten unsere Mandanten im Boden- und Grundstücksrecht ab der Vorbereitung des Erwerbs. Wir vertreten bundesweit vor Amts- Landes- und Oberlandesgerichten.

GrundstücksRECHT

Rechtsanwalt Anwalt Berlin Markenrecht

Fortgebildet im Fachanwaltslehrgang für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht leitet Rechtsanwalt Urban den Bereich Miet und Wohnungseigentumsrecht.

Wir beraten und vertreten fachmännisch in allen Fragen des Mietrechts für Wohnen und Gewerbe. Wir vertreten bei Mietforderungen und Minderungsansprüchen und Mängeln. Wir wehren Kündigungen und Räumungen ab oder setzen sie durch.

Zu unseren Mandanten gehören private und gewerbliche Mieter und Vermieter.

Mietrecht für wohnen und gewerbe

Rechtsanwalt Anwalt Berlin Mietrecht

Seit der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes haben sich diverse Verfahren und Regeln innerhalb der Wohnungseigentumsgemeinschaft geändert. Belange des Gemeinschaftseigentums in Bezug auf Dritte kann die Gemeinschaft nur noch gemeinschaftlich durchsetzen.

JUR URBAN berät Wohnungseigentümer, Eigentümergemeinschaften und Verwalter von Wohnungseigentum in allen Fragen des Wohnungseigentumsrechts.

Wohnungseigentumsrecht

Rechtsanwalt Anwalt Berlin Wettbewerbsrecht

Als eine unserer Kernkompetenzen beraten und vertreten wir Gründer, bestehende Unternehmen, Gesellschafter und Gläubiger in Fragen des Gesellschaftsrechts. Wir begleiten unsere Mandanten von der Gründung bis zur Konsolidierung und Liquidierung der Gesellschaft und unterstützen bei Konflikten zwischen Gesellschaftern.

Unser Leistungsportfolio umfasst die Beratung bei der Rechtsformwahl vor der Gründung und anschließende Erstellung von Gesellschaftsvertrag oder Satzung. Laufend beraten wir die Geschäftsführung und das Management von kleinen und mittleren Unternehmen.  Wir begleiten Umwandlungen und Transaktionen von Gesellschaftsanteilen. Wir beraten und vertreten Gesellschafter nach Kündigung oder Ausschluss, auch hinsichtlich Abfindung und Auseinandersetzung.

GESELLSCHAFTSRECHT

Rechtsanwalt Anwalt Berlin Gesellschaftsrecht

Erfolgreiche Geschäftsbeziehungen im internationalen Handel bedürfen einer besonders ausgiebigen Vorbereitung. Neben Vergütung und Leistungspflichten, -orten und -zeiten gilt es Fragen zur Gerichtsbarkeit und dem anwendbaren Recht zu verhandeln und festzuhalten.  Unseren Mandanten kommt hier die Ausbildung an internationall renommierten Universitäten, der Ausbildung im internationalen Privatrecht sowie verhandlungssicherer Englischkenntnisse besonders zu Gute.

Wir unterstützen sowohl Franchisenehmer und -geber, Vertragshändler, Handelsvertreter und Handelsunternehmen bei der Prüfung und Erstellung von Verträgen. Wir vertreten außergerichtlich und gerichtlich in handelsrechtlichen Streitigkeiten. Auch beraten wir in Compliance Fragen und vertreten vor anderen Behörden.

Handelsrecht und Vertriebsrecht

Rechtsanwalt Anwalt Berlin Handelsrecht

Vor allem In Berlin boomt die Start-Up Szene für Informationstechnologie. Onlinehandel ist für Unternehmen kaum noch weg zu denken. Zugleich erheben und verarbeiten Unternehmen Daten für den eigenen Work-Flow, Marketing oder als Asset.

JUR | URBAN berät und unterstützt Unternehmen umfassend bei der Gestaltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Individualverträgen, beispielsweise bei Lizenzen. Wir beraten bei Compliance Fragen im Bereich der Informationstechnologien, bei Onlinehandel in Webshops und im Datenschutz.

IT-Recht und Datenschutzrecht

Rechtsanwalt Anwalt Berlin Datenschutzrecht

In Berlin werden bundesweit jährlich die meisten Start Ups gegründet. Unsere Experten sind Anwalt und zugleich selbst Unternehmer und erfahrene Gründer. Wir kennen die Kriterien, Abläufe und Prozesse von der Idee, über Gründung und Konsolidierung bis zum Ausstieg.

Wir beraten Gründer bei der Rechtsformwahl, dem Gesellschaftsvertrag und dem Gründungsprozess. Wir erstellen die ersten AGBs und Arbeitsverträge. Wir beraten bei Fragen zur Beteiligung von Mitarbeiterbeteiligungen. Wir schützen Ihre Ideen. Wir setzen Ihre Interessen durch, bis hin zum Exit.

Etablierte Start-Ups beraten wird zudem laufend als externe Rechtsabteilung.

Start Up und Gründer

Rechtsanwalt Anwalt Berlin Start Up Recht

Die Aufgabe des Arbeitsrechts besteht nach dem Willen des Gesetzgebers vornehmlich darin, die Arbeitnehmer vor Nachteilen zu schützen, die die Arbeit im Rahmen des Arbeitsverhältnisses zum Arbeitgeber mit sich bringt. JUR | URBAN berät Arbeitgeber und Arbeitnehmerinnen allen Fragen des Arbeitsrechts. Fragen Sie nach einer Einschätzung durch einen Anwalt.

Zudem vertreten wir vor dem Arbeitsgericht Berlin sowie bundesweit in arbeitsrechtlichen Verfahren, beispielsweise nach Kündigung oder ausstehenden Lohnzahlungen. Außerdem beraten wir vor der Gründung von Betriebsräten sowie nachfolgend auch die Betriebsräte selbst bei Ausarbeitung von Betriebsvereinbarungen und sonstigen Compliance-Fragen.

ARBEITSRECHT

Rechtsanwalt Anwalt Berlin Arbeitsrecht
JUR | URBAN

Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

sachlich.
spezialisiert.
zielorientiert.

JUR | URBAN ist eine Rechtsanwaltskanzlei für Wirtschaftsrecht mit Sitz in Berlin. Wir beraten nationale und internationale Unternehmen, UnternehmerInnen und Privatpersonen vor allem im Immobilienrecht und Recht der Digitalwirtschaft und vertreten vor deutschen Gerichten und Behörden.

Die Rechtsanwälte und Experten von JUR | URBAN beraten sachlich, zielorientiert und persönlich. Dabei geht es uns präzise auf den Punkt zu kommen, eine klare Strategie zu entwickeln und schlussendlich das rechtlich wie wirtschaftlich beste Ergebnis zu erzielen.

Arbeitsrecht, Immobilienrecht, Mietrecht, Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Gewerblicher Rechtsschutz
von L. M

Julian Urban and his team are doing an amazing job setting up my new company and consulting me step by step. He is super professional and reliable, couldn’t ask for a better business partner.

von J. A.

Herr Urban konnte mir bei einem komplexen Sachverhalt bei einem Immobilienkauf helfen. Er hat sehr schnell reagiert, die Problemstellung perfekt dargelegt und mir die nächsten Schritte aufgezeigt. Durch die kompetente Beratung konnte ein Rechtsstreit abgewendet werden – Herzlichen Dank es hat mir sehr geholfen!

von R. E.

Mr. Urban has been a much-welcomed source of information and guidance in working towards resolving the financials of a former relationship. He has been nothing but professional, reliable and empathetic and I cannot recommend him enough.

von J. G.

Klar, strukturiert, kompetent, angenehm. Hr. Urban hat uns die nötige Ruhe, die wirksamen Instrumente und das notwendige Wissen für eine Lösung in unserem Sinne an die Hand gegeben. Danke.

von D. S.

Highly recommended!
Professional guidance and very smooth communication! Mr. Urban did not only provided great advice but also proactively looked into a matter and proposed solutions. I was involved at all times and the procedure was closely coordinated with me, taking into account all the options. I also appreciated the willingness to communicate with me in English so I could fully understand the German law system. Mr. Urban will remain #1 on my list in case I will need professional help again.

von A. S.

Absolut großartig.
Wir wurden in einem sehr komplexen Fall extrem gut vertreten. Dabei hat man uns zu jedem Zeitpunkt hervorragend eingebunden und das Vorgehen unter Berücksichtigung aller Möglichkeiten mit uns eng abgestimmt. Entsprechend gut war das Ergebnis.
Wir sind mehr als zufrieden und werden in zivilrechtlichen Dingen nur noch diese Kanzlei betrauen.

von J. H.

Klare Empfehlung für Herrn Urban und sein Team! Schnelle, präzise Kommunikation, glasklare Beratung, und das Ergebnis: Berliner Mietpreisbremse innerhalb weniger Wochen erfolgreich umgesetzt, wir zahlen nun ca. 20% weniger im Monat. Tausend Dank!

von A. S.

Julian is a professional lawyer who speaks very good English, which was very important for me and he could very cleanly explain how some related laws work in Germany as per my requirement for my startup business. I highly recommend him.

Frequently
Asked Questions

  1. Schriftlichkeit: Zwar mögen in der Regel auch mündliche Abreden, Emails oder Erklärungen per Chat rechtlich wirksam sein können. Schriftliche Erklärungen dienen jedoch nicht nur als späterer Beweis, sondern auch zur Klarstellung.
  2. Kommunikation: Ungeachtet dessen kann ein Anruf oder kurzes Gespräch oftmals zügiger Missverständnisse aufklären.
  3. Fristen: Setzen Sie (schriftlich) angemessene Fristen (i.d.R. 14 Tage) und setzen Sie den Schuldner in Verzug. So besteht später mitunter  die Möglichkeit die Kosten der Beauftragung des Anwalts als Schaden ersetzt zu bekommen. Die Gegenseite zahlt dann für Ihren Anwalt.

Wir bieten Mandanten die Möglichkeit im Rahmen einer Erstberatung durch einen Anwalt eine erste Einschätzung der Rechtslage auf Grundlage der beigebrachten Informationen zu geben. Es ist insofern wichtig, dass Mandanten dem Anwalt oder der Anwältin den Sachverhalt in Wesentlich Teilen schildern und möglichst auch die relevanten Dokumente im Gespräch vorzeigen können.

Da umfangreiche Fälle – so in der Regel im Gewerbemietrecht, Immobilienrecht oder Gesellschaftsrecht – zumeist auch einer umfangreichen Prüfung bedürfen, ist eine Erstberatung durch einen Anwalt insbesondere in solchen Fällen nicht abschließend. Hier können summarisch kritische Stellen für eine anschließende, weitere Prüfung ermittelt werden.

Verbrauchern berechnen wir für eine Erstberatung in unseren Kanzleiräumen in Berlin, am Telefon oder per Videotelefonie eine Gebühr in Höhe von 190,00 € netto in umfangreichen Beratungen.

Unternehmer beraten wir auf Grundlage eines Zeithonorars.

Unsere Kanzlei arbeitet in der Regel auf Grundlage eines stündlichen Honorars, dessen Höhe vom Rechtsgebiet, Komplexität und sachbearbeitendem Anwalt abhängt und sich zwischen 200,00 € und 350,00 € netto bewegt.

Abgängig vom Streitwert und der wirtschaftlichen Situation unserer Mandanten werden wir in einzelnen Fällen und auf Nachfrage aber auch auf Grundlage des RVG oder Prozesskostenhilfe (PKH) tätig. Die Kosten lassen sich sich u.a. auf der Seite des Anwalt Vereins berechnen.

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