Unsere Kanzlei berät insbesondere aber aber nicht ausschließlich in den nachfolgenden Rechtsgebieten:
Wir vertreten Arbeitnehmer und Arbeitgeber von A wie Arbeitsvertrag bis Z wie Zeugnis
Wir beraten Gründer, Unternehmen und Gesellschafter vor der Gründung, während der Konsolidierung oder Umwandlung bis zur Abwicklung und Auseinandersetzung.
Wir beraten und vertreten Wohnungseigentümer, Gemeinschaften und Verwalter – außergerichtlich wie gerichtlich.
Wir beraten und vertreten Franchisenehmer und -geber, Händler, Handelsvertreter und Vertragshändler in handelsrechtlichen Angelegenheiten.
Wir beraten und vertreten insbesondere Eigentümer, Wohnungseigentümer, Erbbauberechtigte bei Erwerb und Veräußerung von Eigentum und sonstigen Immobiliarrechten.
Wir unterstützen Unternehmen, UnternehmerInnen und Privatpersonen in allen Fragen des IT und Datenschutzrechts.
Wir beraten und vertreten insbesondere Eigentümer, Wohnungseigentümer, Erbbauberechtigte beim Schütz und Gestaltung von Eigentum und sonstigen Immobiliarrechten.
Wir beraten und vertreten private und gewerbliche Vermieter und Mieter.
Wir beraten, vertreten und unterstützen Entrepreneurs und Gründer von der Idee, über Gründung und Konsolidierung bis zum Exit.