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ARBEITSRECHT

Ihr erfahrener Anwalt für Arbeitsrecht in Berlin

Vertrauen Sie auf unsere langjährige Erfahrung im Arbeitsrecht. Wir legen Wert auf persönlichen Kontakt und individuelle Beratung. Für ein Erstgespräch erhalten Sie bei uns auch kurzfristig einen Termin.

Wir beraten und unterstützen zu arbeitsrechtlichen Themen:

  • Arbeitnehmer und Arbeitgeber
  • Betriebsräte
  • Personalabteilungen
  • Personalmanager
  • Relocation-Dienstleister
  • Personalvermittlungen
  • Geschäftsführer
  • Gründer und Startups

Wie können wir Ihnen helfen?Zwei Anwältinnen von JUR | URBAN unterhalten sich mit einer dritten Person.

Für eine unverbindliche Anfrage kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail an berlin@jur-law.de oder nutzen Sie das Kontaktformular am Ende dieser Seite. Für einen persönlichen Termin vor Ort rufen Sie bitte an unter der Nummer: +49 30-5557 82820.

Unsere Dienstleistungen
im Arbeitsrecht

Unser erfahrenes Team von JUR | URBAN bietet Ihnen unter Anderem die folgenden arbeitsrechtlichen Dienstleistungen an:

  • Überprüfung und Gestaltung von Arbeitsverträgen:
    Wir erstellen für Sie individuelle Arbeitsverträge unter Berücksichtigung der Unternehmensinteressen und Überprüfung bestehender Arbeitsverträge.
  • Kündigung und Kündigungsschutzklage:
    Beratung von Arbeitgebern im Vorfeld einer Kündigung; Vertretung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern im Rahmen eines Rechtsstreits.
  • Aufhebungsvertrag:
    Beratung und Erstellung von Aufhebungsverträgen; Vertretung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern.
  • Abfindung:
    Beratung und Vertretung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern bei Verhandlungen über Abfindungen, Freistellungsvereinbarungen, Urlaubsansprüche, Überstunden und Urlaubsabgeltungen.
  • Abmahnung:
    Beratung von Arbeitgebern im Vorfeld einer Abmahnung; gerichtliche und außergerichtliche Vertretung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern.
  • Arbeitsrecht für Start Ups, Gründer und Betriebsräte:
    Wir beraten und schulen zur allgemeinen Einführung in das deutsche Arbeitsrecht sowie zu aktuellen Informationen über arbeitsgerichtliche Entscheidungen.
  • Lohnzahlung:
    Verteidigung und Durchsetzung von Ansprüchen auf Lohnzahlung; Vertretung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern.

Über das Arbeitsrecht

Der Begriff „Arbeitsrecht“ umfasst alle Rechtsvorschriften, die das Verhältnis zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern regeln. Sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer sind die Regelungen des Arbeitsverhältnisses von großer wirtschaftlicher und sozialer Bedeutung. Die überwiegende Mehrheit der Erwerbstätigen in unserer Gesellschaft arbeitet als Arbeitnehmer im Dienst eines Arbeitgebers. Das Abwägen der unterschiedlichen Interessen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern ist Gegenstand des Arbeitsrechts.

Was ist der Unterschied zwischen individuellem und kollektivem Arbeitsrecht?

Unter Individualarbeitsrecht versteht man den Teil des Arbeitsrechts, der die Rechtsbeziehungen zwischen dem Arbeitgeber und dem einzelnen Arbeitnehmer regelt. Es umfasst die Begründung, Ausgestaltung, Unterbrechung und Beendigung des individuellen Arbeitsverhältnisses. Die Rechtsquellen des Individualarbeitsrechts finden sich insbesondere in folgenden Rechtsvorschriften:

  • Kündigungsschutzgesetz (KSchG)
  • Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
  • Entgeltfortzahlungsgesetz (EntFG)
  • Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)
  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
  • Mutterschutzgesetz (MuSchG)

Das kollektive Arbeitsrecht regelt dagegen die Rechtsbeziehungen der Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände sowie der Arbeitnehmervertretungen (Betriebs-/Personalräte) untereinander und zu ihren jeweiligen Mitgliedern. Es umfasst insbesondere das Tarifvertragsrecht und das Betriebsverfassungsrecht. Rechtsquellen des kollektiven Arbeitsrechts finden sich insbesondere in diesen Gesetzen:

  • Tarifvertragsgesetz (TVG)
  • Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)
  • Mitbestimmungsgesetz (MitbestG)

 

Im Arbeitsrecht ist die Beratung durch einen Fachanwalt unerlässlich

Die komplexe Rechtslandschaft und die zahlreichen vertraglichen und prozessualen Fallstricke im Arbeitsrecht machen die Beratung durch einen spezialisierten Anwalt unabdingbar. Wir verschaffen Ihnen den Überblick und unterstützen Sie mit unserer Expertise.

Julian Urban (rechts) und ein weiterer Anwalt unterhalten sich über einem Gesetzbuch

FAQ
  1. Ruhe bewahren: Vermeiden Sie unbedachte Reaktionen! Der Arbeitgeber wird Ihnen in der Regel einen Aufhebungsvertrag anbieten. Diesen sollten Sie nicht ohne Prüfung unterschreiben. Es können erhebliche Nachteile drohen.
  2. Klagefrist beachten: Notieren Sie sich das Datum, an dem Ihnen die schriftliche Kündigung zugegangen ist. Eine Kündigungsschutzklage muss grundsätzlich innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim zuständigen Arbeitsgericht eingelegt werden.
  3. Arbeitskraft anbieten: Bieten Sie Ihre Arbeitskraft aktiv weiter an, damit Sie den sog. Verzugslohn nicht verlieren.
  4. Reagieren Sie: Halten Sie die Kündigung für ungerechtfertigt, ist ein zeitnahes rechtliches Vorgehen gegen die Kündigung geboten. Reichen Sie eine Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht ein oder beauftragen Ihren Rechtsanwalt des Vertrauens mit der Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen.

Die vorübergehende Verkürzung der Arbeitszeit hilft Arbeitsplätze zu sichern. Um den Betrieb vor den wirtschaftlichen Folgen der angespannten Wirtschaftslage zu schützen können Betriebe unter bestimmten Voraussetzungen Kurzarbeitergeld bei der Bundesagentur für Arbeit beantragen.

  • Wer zahlt das Kurzarbeitergeld?
    • Das Kurzarbeitergeld ist eine Entgeltersatzleistung die bei der Bundesagentur für Arbeit beantragt und von dieser ausgezahlt wird.
  • Muss ich das Kurzarbeitergeld zurückzahlen?
    • Nein. Das Kurzarbeitergeld ist eine staatliche Unterstützungsleistung und muss als solche weder vom Arbeitgeber noch vom Arbeitnehmer zurückgezahlt werden.
  • Wie hoch ist das Kurzarbeitergeld?
    • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten 60 Prozent des während der Kurzarbeit ausgefallenen Nettoentgelts. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die mindestens ein Kind haben, bekommen 67 Prozent des ausgefallenen Nettoentgelts.

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