Anwalt und Fachanwalt für Gewerbemietrecht – Beratung und Vertretung

Gewerbemietrecht – Beratung und Prozessvertretung durch einen spezialisierten FACHAnwalt

Die Rechtsanwälte von JUR | URBAN beraten Vermieter, Mieter und Mietinteressenten und Kaufinteressenten in allen Fragen des Gewerbemietrechts.

Ihr Ansprechpartner ist Herr Rechtsanwalt und Fachanwalt für Mietrecht Julian R. Urban.

Zwischen dem Wohnraummietrecht und dem Gewerbemietrecht bestehen große Gewerbemietrecht AnwaltUnterschiede. Während im Wohnraummietrecht umfassende Regelungen zum Mieterschutz bestehen, so steht es den Parteien eines Gewerbemietvertrages weitestgehend frei, wie der Gewerbemietvertrag gestaltet wird. Welche Klauseln und Regelungen unzulässig sind, ist durch eine umfassende Rechtsprechung bestimmt. Gewerbemietrecht ist Richterrecht. Die Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung stellen wir sicher durch regelmäßige Teilnahme an  Fachanwaltslehrgängen.

Auch genießt der Mieter von Gewerberäumen nicht den gleichen Schutz nach Vertragsende. Der Wohnraummieter kann nach der Kündigung und selbst nach einem Räumungsurteil umfassenden Räumungsschutz in Anspruch nehmen. Im Gewerbemietrecht ist dies nur begrenzt möglich. Wird eine Räumungspflicht des Gewerbemieters notariell beglaubigt, so kann der Gewerbevermieter sogar direkt aus dem Gewerbemietvertrag vollstrecken. Ein gerichtliches Verfahren muss er vor der Räumung grundsätzlich nicht mehr betreiben.

Die umfassende Rechtsprechung im Gewerbemietrecht sowie verschiedenen vertraglichen und prozessualen Fallstricke machen eine Beratung und Vertretung durch einen auf Gewerbemietrecht spezialisierten Fachanwalt unerlässlich.

 

JUR | URBAN BERÄT VERMIETER UND MIETER IM GEWERBEMIETRECHT. HABEN SIE FRAGEN?
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Dienstleistungen im Gewerbemietrecht

JUR | URBAN berät und vertritt Mieter und Vermieter von Gewerberaum in Fragen rechts Gewerbemietrechts insbesondere in den folgenden Angelegenheiten:

  • Abwehr und Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen
    Erstellung und Prüfung von Gewerbemietverträgen
  • Vornahme von Instandsetzung, Instandhaltung und Schönheitsreparaturen
  • Rückforderung der Mietkaution
    Außergerichtliche und gerichtliche Abrechnung und Rückforderung; Abwehr der Inanspruchnahme der
    Kautionsbürgschaft
  • Kündigung und Räumung
    von Wohnraum, Gewerberaum und Pacht; Kündigungsabwehr; Räumungsschutz; Eigenbedarf;
    Schriftformverstoß
  • Mietinkasso
    Durchsetzung und Abwehr von Mietforderungen; Mietminderung
  • Mietmängel
    Durchsetzung und Abwehr von Mangelbeseitigungsansprüchen; Mietminderung
  • Prozessführung

Wesentliche Unterschiede zwischen Gewerbemietrecht und Wohnraummietrecht

Die speziellen Regelungen des Wohnraummietrechts gemäß § 549 BGB finden auf Gewerbemietverträge grundsätzlich keine Anwendung.  Dies eröffnet bei der Gestaltung eines Gewerbemietvertrages weitere Regelungsmöglichkeiten.

Für Mieter empfehlen wir als Rechtsanwälte insbesondere die nachfolgenden Punkte vor Abschluss eines Mietvertrages kritisch zu prüfen:

  • Vertraglich vereinbartes und behördlich zulässiger Nutzungszweck
  • Umfang der Mietsache
  • Vertragsbeginn, Vertragslaufzeit und Verlängerungsoptionen
  • Höhe der Miete
  • Neben- und Betriebskosten 
  • Gewährleistung und Gewährleistungsausschluss
  • Haftungsbegrenzung
  • Wertsicherungsklauseln
  • Instandsetzung und Instandhaltung
  • Mietkaution, Barkaution, Bürgschaft und andere Mietsicherheiten
  • Betriebspflicht
  • Konkurrenzschutz
  • Schriftformklauseln und Schriftformsanierungsklauseln

 

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