Gewerbemietrecht – Beratung und Prozessvertretung durch einen spezialisierten Anwalt
Die Rechtsanwälte von JUR | URBAN beraten Vermieter, Mieter und Mietinteressenten und Kaufinteressenten in allen Fragen des Gewerbemietrechts.
Ihr Ansprechpartner ist Herr Rechtsanwalt und Fachanwalt für Mietrecht Julian R. Urban.
Zwischen dem Wohnraummietrecht und dem Gewerbemietrecht bestehen große Unterschiede. Während im Wohnraummietrecht umfassende Regelungen zum Mieterschutz bestehen, so steht es den Parteien eines Gewerbemietvertrages weitestgehend frei, wie der Gewerbemietvertrag gestaltet wird. Welche Klauseln und Regelungen unzulässig sind, ist durch eine umfassende Rechtsprechung bestimmt. Gewerbemietrecht ist Richterrecht.
Auch genießt der Mieter von Gewerberäumen nicht den gleichen Schutz nach Vertragsende. Der Wohnraummieter kann nach der Kündigung und selbst nach einem Räumungsurteil umfassenden Räumungsschutz in Anspruch nehmen. Im Gewerbemietrecht ist dies nur begrenzt möglich. Wird eine Räumungspflicht des Gewerbemieters notariell beglaubigt, so kann der Gewerbevermieter sogar direkt aus dem Gewerbemietvertrag vollstrecken. Ein gerichtliches Verfahren muss er vor der Räumung grundsätzlich nicht mehr betreiben.
Die umfassende Rechtsprechung im gewerbemietrecht sowie verschiedenen vertraglichen und prozessualen Fallstricke machen eine Beratung und Vertretung durch einen auf Gewerbemietrecht spezialisierten Anwalt unerlässlich.
JUR | URBAN BERÄT VERMIETER UND MIETER IM GEWERBEMIETRECHT. HABEN SIE FRAGEN?
KONTAKTIEREN SIE UNS JETZT Oder Buchen Hier einen Beratungstermin.
Dienstleistungen im Gewerbemietrecht
JUR | URBAN berät und vertritt Mieter und Vermieter von Gewerberaum in Fragen rechts Gewerbemietrechts insbesondere in den folgenden Angelegenheiten:
- Abwehr und Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen
Erstellung und Prüfung von Gewerbemietverträgen - Vornahme von Instandsetzung, Instandhaltung und Schönheitsreparaturen
- Rückforderung der Mietkaution
Außergerichtliche und gerichtliche Abrechnung und Rückforderung; Abwehr der Inanspruchnahme der Kautionsbürgschaft - Kündigung und Räumung
von Wohnraum, Gewerberaum und Pacht; Kündigungsabwehr; Räumungsschutz; Eigenbedarf; Schriftformverstoß - Mietinkasso
Durchsetzung und Abwehr von Mietforderungen; Mietminderung - Mietmängel
Durchsetzung und Abwehr von Mangelbeseitigungsansprüchen; Mietminderung - Prozessführung
Wesentliche Unterschiede zwischen Gewerbemietrecht und Wohnraummietrecht
Die speziellen Regelungen des Wohnraummietrechts gemäß § 549 BGB finden auf Gewerbemietverträge grundsätzlich keine Anwendung. Dies eröffnet bei der Gestaltung eines Gewerbemietvertrages weitere Regelungsmöglichkeiten.
Für Mieter empfehlen wir als Rechtsanwälte insbesondere die nachfolgenden Punkte vor Abschluss eines Mietvertrages kritisch zu prüfen:
- Vertraglich vereinbartes und behördlich zulässiger Nutzungszweck
- Umfang der Mietsache
- Vertragsbeginn, Vertragslaufzeit und Verlängerungsoptionen
- Höhe der Miete
- Neben- und Betriebskosten
- Gewährleistung und Gewährleistungsausschluss
- Haftungsbegrenzung
- Wertsicherungsklauseln
- Instandsetzung und Instandhaltung
- Mietkaution, Barkaution, Bürgschaft und andere Mietsicherheiten
- Betriebspflicht
- Konkurrenzschutz
- Schriftformklauseln und Schriftformsanierungsklauseln