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Wohnungseigentumsrecht

Wohnungseigentumsrecht

Das Recht der Wohnungseigentümergemeinschaften ist im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) geregelt, das im Jahr 2020 umfassend novelliert wurde. Das Gesetz regelt insbesondere die Aufteilung von Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum, das Innenverhältnis der Wohnungseigentümer untereinander, die Beschlussfassung innerhalb der Gemeinschaft und den Rechtsschutz zwischen Wohnungseigentümern, einzelnen Eigentümern und der Gemeinschaft sowie zwischen der Gemeinschaft und Dritten.

Wir unterstützen, beraten und vertreten Wohnungseigentümer, Gemeinschaften und Verwalter von Wohnungseigentümern in allen Fragen des Wohnungseigentumsrechts.

Rufen Sie uns an oder buchen HIER einen Termin direkt über unsere Webseite.

Unsere Dienstleistungen
im Wohnungseigentumsrecht

Im Bereich des Wohnungseigentumsrechts beraten wir Sie insbesondere in folgenden Angelegenheiten:

  • Wohnungseigentum, Teileigentum und Gemeinschaftseigentum
  • Wohngeld und Nebenkosten: Durchsetzung von Wohngeldforderungen
  • Bauliche Veränderungen
  • Mängel und Instandsetzung von Sonder- und Gemeinschaftseigentum
  • Renovierung und Modernisierung
  • Versammlung der Eigentümer
  • Anfechtung und Ersetzung von Beschlüssen
FAQ
  1. Prüfung: Ist der Beschluss formell oder materiell ungültig oder gar nichtig?
  2. Anfechtung: Beschlüsse können innerhalb eines Monats durch Einreichung einer Klage beim örtlich zuständigen Amtsgericht angefochten werden.
  3. Begründung Die Klage ist innerhalb eines weiteren Monats zu begründen.
  1. Prüfung: War der Beschluss zu fassen, weil er der ordnungsgemäßen Verwaltung entsprach?
  2. Klage auf Ersetzung eines Beschlusses: Wenn der Beschluss zu fassen war, kann das Gericht den Beschluss für die WEG fassen.

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