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Wohnungseigentumsrecht

Wohnungseigentumsrecht

Auf dieser Seite finden Sie relevante Informationen für Eigentümer, Gemeinschaften, Verwalter und Investoren. Bei Bedarf bieten wir Ihnen gerne kompetente Rechtsberatung im Wohneigentumsrecht an.

Klarheit und Sicherheit im Wohnungseigentumsrecht

Das Wohnungseigentumsrecht ist ein facettenreiches Rechtsgebiet, das sich stetig durch neue gerichtliche Entscheidungen weiterentwickelt – zuletzt vor allem durch die WEG-Reform 2020. Es kommt zum Einsatz bei Unstimmigkeiten zwischen Wohnungseigentümern, der Ausgestaltung der Nutzungsmöglichkeiten innerhalb der Gemeinschaft in Form von Sondernutzungsrechten, Sondereigentum oder Gemeinschaftseigentum sowie der Organisation der Gemeinschaft durch Eigentümerversammlungen oder durch die Verwaltung. Insofern hat die Kenntnis des Wohnungseigentumsrechts auch eine besondere Relevanz in Zusammenhang mit dem Erwerb von Wohnungseigentum und der Projektentwicklung durch Bauträger. Unser Team bei JUR | URBAN bringt umfangreiche Erfahrung und fundiertes Fachwissen mit, um Ihre Interessen in diesem herausfordernden Bereich erfolgreich zu vertreten.

EXPERtEN für WOHNEIGENTUMSRECHT

Rechtsanwalt Julian R. Urban

JULIAN R. URBAN
RECHTSANWALT

Rechtsanwältin Bilge von Bismarck

BILGE VON BISMARCK
RECHTSANWÄLTIN

Wie können wir Ihnen helfen?

Wir beraten Sie und verteidigen Ihre Rechte. Wenn Sie einen zuverlässigen Rechtsbeistand im Wohneigentumsrecht suchen, kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail an berlin@jur-law.de oder rufen Sie bitte an unter: +49 30-5557 82820.

Online-Termine buchen Sie hier:

Was Sie über das Wohneigentumsrecht wissen sollten

Das Wohneigentumsrecht betrifft viele Aspekte des alltäglichen Zusammenlebens in einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Dazu zählen unter anderem:

  • Nutzung von Gemeinschaftseigentum: Was passiert, wenn der Nachbar sein Fahrrad im Treppenhaus abstellt oder bauliche Veränderungen am Haus vornimmt?
  • Pflichten der Eigentümer: Wer kommt für Sanierungen oder Modernisierungen auf und wie werden Kosten verteilt?
  • Konflikte unter Eigentümern: Ob Lärm, Grillen auf dem Balkon oder Streit um Parkplätze – Nachbarschaftskonflikte landen häufig vor Gericht.

Typische Streitpunkte im Wohneigentumsrecht

Häufig geht es bei rechtlichen Auseinandersetzungen um Fragen wie:

  • Ist eine geplante bauliche Maßnahme, Modernisierung oder Instandsetzung notwendig? Welche Kosten soll der einzelne Eigentümer tragen?
  • Wie können individuelle Nutzungsrechte, beispielsweise Sondernutzungsrechte an Gartenflächen, gestaltet oder vor unberechtigten Zugriffen geschützt werden?
  • Wie wird mit Störenfrieden in der Gemeinschaft umgegangen?

Auch Themen wie Sonderumlagen, Hausordnungen oder Eigentümerversammlungen können Konfliktpotenzial bergen.

Wann wird es kompliziert?

Das Wohneigentumsrecht überschneidet sich oft mit anderen Rechtsgebieten, etwa dem Bauträgerrecht, dem Gewerbemietrecht oder dem Wohnraummietrecht. Außerdem hat die Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) zum 01.12.2020 viele Abläufe verändert, etwa bei der Verwaltung des Gemeinschaftseigentums. Für Laien ist es oft schwer, den Überblick zu behalten – insbesondere, wenn verschiedene Rechtsgebiete betroffen sind.

Unsere Dienstleistungen
im Wohnungseigentumsrecht

Im Bereich des Wohnungseigentumsrechts beraten wir Sie insbesondere in folgenden Angelegenheiten:

  • Wohnungseigentum, Teileigentum und Gemeinschaftseigentum
    Die rechtliche Unterscheidung der Eigentumsarten bestimmt die Nutzung und Zuständigkeiten innerhalb einer Eigentümergemeinschaft.
  • Wohngeld und Nebenkosten: Durchsetzung von Wohngeldforderungen
    Unterstützung bei der Durchsetzung von Wohngeldforderungen und der Klärung von Kostenverteilungen.
  • Bauliche Veränderungen
    Beratung zu rechtlichen Anforderungen und Zustimmungspflichten bei Umbaumaßnahmen.
  • Mängel und Instandsetzung von Sonder- und Gemeinschaftseigentum
    Klärung der Verantwortlichkeiten und Durchsetzung von Reparaturansprüchen.
  • Renovierung und Modernisierung
    Prüfung der rechtlichen Rahmenbedingungen und Kostenaufteilung bei Modernisierungsmaßnahmen.
  • Versammlung der Eigentümer
    Rechtliche Begleitung und Prüfung von Beschlüssen sowie des ordnungsgemäßen Ablaufs.
  • Anfechtung und Ersetzung von Beschlüssen
    Unterstützung bei der Anfechtung rechtswidriger Beschlüsse und Einleitung rechtssicherer Alternativen.
  • Entziehung von Wohnungseigentum
    Bei schweren Pflichtverletzungen kann als letztes und schwerstes Mittel die Veräußerung des Wohnungseigentums verlangt werden. Diesbezüglich beraten und vertreten wir beschuldigte Wohnungseigentümer, Gemeinschaften und Verwalter umfassend.

Fallbeispiele aus der Rechtsprechung

Ein Wohnungseigentümer stellte Feuchtigkeitsschäden in seiner Wohnung fest – ausgelöst durch ein undichtes Dach, das zum Gemeinschaftseigentum gehört. Obwohl die Eigentümergemeinschaft den Mangel kannte, blieb sie untätig. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied in einem wegweisenden Urteil: Wenn die Gemeinschaft trotz Kenntnis des Mangels nicht handelt, haftet sie für die entstandenen Schäden. Das bedeutet, der betroffene Eigentümer kann Anspruch auf Schadensersatz haben. Quelle

Ein Wohnungseigentümer wollte Beschlüsse der Eigentümerversammlung anfechten. Leider richtete er die Klage irrtümlich gegen die übrigen Eigentümer statt gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE). Der Bundesgerichtshof (BGH) stellte klar, dass seit der WEG-Reform Anfechtungsklagen ausschließlich gegen die GdWE gerichtet werden müssen. Wird die Klage falsch adressiert, führt dies dazu, dass die Anfechtungsfrist nicht gewahrt und die Klage als unzulässig abgewiesen wird. Quelle

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass eine Eigentümergemeinschaft gemeinsam ein Grundstück kaufen kann, wenn es sinnvoll zur Wohnanlage passt – zum Beispiel für zusätzliche Stellplätze. Für Investoren, die mehrere Wohnungen besitzen, ist das eine gute Nachricht: Solche Maßnahmen können den Wert der Immobilie erhöhen und das Gemeinschaftseigentum aufwerten, solange die Entscheidung fair und im Interesse aller getroffen wird. Quelle

FAQ
  1. Prüfung: Ist der Beschluss formell oder materiell ungültig oder gar nichtig?
  2. Anfechtung: Beschlüsse können innerhalb eines Monats durch Einreichung einer Klage beim örtlich zuständigen Amtsgericht angefochten werden.
  3. Begründung Die Klage ist innerhalb eines weiteren Monats zu begründen.
  1. Prüfung: War der Beschluss zu fassen, weil er der ordnungsgemäßen Verwaltung entsprach?
  2. Klage auf Ersetzung eines Beschlusses: Wenn der Beschluss zu fassen war, kann das Gericht den Beschluss für die WEG fassen.

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