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Immobilienrecht

Immobilienrecht

Der deutsche Immobilienmarkt ist nach Umsatz hinter dem verarbeitendem Gewerbe der zweitgrößte Markt des Landes. Investitionen in Immobilien sind die bedeutendste Form der Anlage in diesem Land für Unternehmen und private Investoren zugleich. JUR | URBAN berät und unterstützt ihre Mandanten beim An- und Verkauf, Erhalt, Schutz und bei der Nutzung des Immobilienvermögens.

Was ist Immobilienrecht und Immobilienwirtschaftsrecht?

Bei der Beratung rund um die Immobilie sind verschiedenste Rechtsgebiete einschlägig. Die Beratung umfasst im Wesentlichen das zivilrechtliche Kaufrecht, Mietrecht, Grundstücksrecht und Sachenrecht sowie das Wohnungseigentumsrecht und das öffentlich-rechtliche Bauplanungsrecht und Bauordnungsrecht. 

Sind Mieter, Vermieter und Eigentümer eine Gesellschaft, Eheleute oder Erbengemeinschaft, so müssen Mandanten auch im Gesellschaftsrecht, Familienrecht und Erbrecht beraten werden.

Um diese breite Spektrum an Kompetenzen abdecken zu können, lassen sich die Rechtsanwälte von JUR | URBAN regelmäßig durch Fachanwaltslehrgänge und Seminare fortbilden und kooperieren in einzelnen Mandaten für Fachanwälten für Familienrecht und Erbrecht. Unsere Experten verfügen zudem über ein breites Netzwerk von Immobilienentwicklern, Architekten, Investoren, Asset Managern und sonstigen Akteuren der Branche und verfügen so über einen 360 Grad Blick auf die Branche und den Markt.

Das Team von JUR | URBAN verfügt über jahrelange Erfahrung und eine umfassende Expertise bei der Betreuung von immobilienwirtschaftsrechtlichen Mandaten.

 

JUR | URBAN BERÄT PROJEKTENTWICKLER, KÄUFER UND VERKÄUFER, EIGENTÜMER, NUTZER UND NACHBARN IM IMMOBILIENRECHT.

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Unsere Dienstleistungen
im Immobilienrecht

Im Immobilienrecht und Grundstücksrecht bieten wir von JUR | URBAN unter anderem aber nicht ausschließlich die folgenden Dienstleistungen an:

  • Ankauf und Verkauf von Wohnungen und Grundstücken:
    Kauf und Verkauf von Wohnungen; Vorbereitung und Prüfung von Kaufverträgen; außergerichtliche
    und gerichtliche Vertretung bei Rechts- und Sachmängeln; Durchsetzung und Abwehr der Zwangsvollstreckung von Kaufpreisforderungen
  • Genehmigungen von Bau und Nutzung:
    Vertretung vor Behörden, Baugenehmigungen, Zweckentfremdung;
    Gaststättenerlaubnis, Schankerlaubnis
  • Gewerbeimmobilien:
    Ausarbeitung und Prüfung von Gewerbemietverträgen; außergerichtliche und gerichtliche Vertretung
    von Vermietern und Mietern
  • Maklerrecht:
    Beratung und Vertretung von Käufern, Verkäufern und Maklern
FAQ
  1. Lassen Sie sich alle relevanten Unterlagen vorlegen: Neben dem Kaufvertrag sollte mindestens die aktuellern Grundbuchauszüge, die Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung, die Beschlusssammlung sowie ggf. die notwendigen, behördlichen Genehmigungen eingesehen werden.
  2. In welchem Zustand ist die Wohnung? Achten Sie auf Mängel und berücksichtigen Sie dies ggf. im Kaufvertrag
  3. Zu welchem Zweck kann die Wohnung genutzt werden? Lassen Sie sich die Bau- bzw. Nutzungsgenehmigung zeigen.

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