Immobilienrecht
Fachkundige Beratung und schnelle Hilfe
Immobilien dienen nicht nur als Wohneigentum oder Mietobjekt, sondern spielen auch für das Gewerbe sowie als Anlage eine große Rolle. Wir beraten und unterstützen Sie beim An- und Verkauf, Erhalt und Schutz sowie bei der Nutzung des Immobilienvermögens.
Das Immobilienrecht ist komplex und umfasst eine Vielzahl von Gesetzen und Vorschriften. Zu beachten sind neben dem Kaufvertragsrecht regelmäßig auch Grundstücksrecht, Wohnungseigentumsrecht, Wohnraummietrecht, Gewerbemietrecht, Bauträgerrecht, Gesellschaftsrecht und Maklerrecht. Setzen Sie daher auf einen erfahrenen Rechtsbeistand, der sich mit Vertragsgestaltung, Konfliktlösung und Transaktionssicherheit auskennt und sie im Immobilienrecht umfassend vertreten kann.
Ihre Experten für Immobilienrecht
JULIAN R. URBAN
RECHTSANWALT
BILGE VON BISMARCK
RECHTSANWALT
Wie können wir ihnen helfen?
Für eine unverbindliche Anfrage kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail an berlin@jur-law.de oder nutzen Sie das Kontaktformular am Ende dieser Seite. Für einen persönlichen Termin vor Ort rufen Sie bitte an unter:
+49 30-5557 82820
Online-Termine buchen Sie hier:
Unsere Dienstleistungen
IM IMMOBILIENRECHT UND GRUNDSTÜCKSRECHT
Wir von JUR | URBAN bieten unter anderem die folgenden Dienstleistungen an:
- Ankauf und Verkauf von Wohnungen und Grundstücken
Wir erstellen und prüfen Kaufverträge und unterstützen Sie für einen reibungslosen Kauf und Verkauf von Wohnungen und Grundstücken. Außerdem vertreten wir Sie außergerichtlich und gerichtlich bei Rechts- und Sachmängeln. Und wir kümmern uns um die Durchsetzung und Abwehr der Zwangsvollstreckung bei Kaufpreisforderungen. - Genehmigungen von Bau und Nutzung
Wir kümmern uns um die Vertretung vor Behörden sowie um die Erlangung von Baugenehmigungen, Gaststättenerlaubnissen und Schankerlaubnissen sowie um die Regelung bei Zweckentfremdungen.
- Erwerb von Gewerbeimmobilien
Lassen Sie sich von uns bei der Ausarbeitung und Prüfung von Gewerbemietverträgen unterstützen. Außerdem übernehmen wir die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung von Vermietern und Mietern.
- Maklerrecht
Wir bieten umfassende Beratung und Vertretung für Käufer, Verkäufer und Immobilienmakler in allen rechtlichen Angelegenheiten.
WAS IST IMMOBILIENRECHT UND IMMOBILIENWIRTSCHAFTSRECHT?
Einführung in das Immobilienrecht und Immobilienwirtschaftsrecht
Das Immobilienrecht umfasst eine Vielzahl von Rechtsgebieten. Diese umfassen primär das zivilrechtliche Kaufrecht, das Mietrecht, das Grundstücksrecht, das Sachenrecht und das Wohnungseigentumsrecht. Zudem auch die öffentlich-rechtlichen Bereiche des Bauplanungsrechts und Bauordnungsrechts.
Beratung über verschiedene rechtliche Disziplinen
Wenn Mieter, Vermieter und Eigentümer als Gesellschaften, Ehepaare oder Erbgemeinschaften auftreten, erfordert dies eine versierte Beratung in den Bereichen des Gesellschaftsrechts, Familienrechts und Erbrechts.
Fortbildung und Zusammenarbeit
Um dieses breite Spektrum an Kompetenzen abdecken zu können, lassen sich die Rechtsanwälte von JUR | URBAN regelmäßig durch Fachanwaltslehrgänge und Seminare fortbilden und kooperieren in einzelnen Mandaten mit Fachanwälten für Familienrecht und Erbrecht. Unsere Experten verfügen zudem über ein breites Netzwerk von Immobilienentwicklern, Architekten, Investoren, Asset Managern und sonstigen Akteuren der Branche. Für Sie haben wir einen 360 Grad Blick auf die Branche und den Markt.
DIE BERATUNG DURCH EINEN FACHANWALT IST IN DIESEM KOMPLEXEN RECHTSGEBIET ESSENTIELL
Wir beraten und vertreten Projektentwickler, Käufer und Verkäufer, Eigentümer, Nutzer und Nachbarn im Immobilienrecht. Wenn wir Sie unterstützen sollen, vereinbaren Sie bitte einen Online-Termin für eine Erstberatung:
- Lassen Sie sich alle relevanten Unterlagen vorlegen: Neben dem Kaufvertrag sollten mindestens die aktuellen Grundbuchauszüge, die Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung, die Beschlusssammlung sowie ggf. erforderliche behördliche Genehmigungen eingesehen werden.
- In welchem Zustand ist die Wohnung? Achten Sie auf Mängel und berücksichtigen Sie dies ggf. im Kaufvertrag. Oft empfiehlt sich hier eine sachverständige Prüfung durch einen Architekten o.ä.
- Zu welchem Zweck kann die Wohnung genutzt werden? Lassen Sie sich die Bau- bzw. Nutzungsgenehmigung zeigen.