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Kauf und Verkauf einer Wohnung – Beratung durch einen Anwalt

Kauf und Verkauf einer Wohnung

Der Kauf, Verkauf, Modernisierung und Renovierung von Wohnungen und Häusern als Kapitalanlage gehört zu den beliebtesten Investitionsformen in Deutschland, bei der die Beratung durch einen Anwalt oftmals angezeigt ist. Nach einer Umfrage von Statista aus dem Jahr 2020 planen 6,8 Prozent der Befragten in den nächsten ein bis zwei Jahren ein Haus oder eine Wohnung zu kaufen. Es stellt somit laut Umfrage die beliebteste Investionsart dar. Im Vergleich:  auf Platz 2 folgt die geplante Investition in Aktien mit 5,6 Prozent. Zugleich sind die Immobilienpreise in den vergangenen Jahren bundesweit gestiegen.

Was muss ein Käufer beachten?

Neben den Fragen zu Finanzierung der Wohnung, Art, Ort und Zustand der Wohnung sollte ein Käufer eine umfassende, rechtliche Prüfung vornehmen oder vornehmen lassen. Beim Kauf einer jeden Immobilie sollte Einsicht in das Grundbuch genommen werden. Auch sollte die Art der Nutzung durch Vorlage der aktuellsten Bau- bzw. Nutzungsgenehmigung nachgewiesen sein. Ist die Immobilie vermietet oder verpachtet, so ist auch eine Prüfung des Pacht- oder Mietvertrages zu empfehlen. Je nach Einzelfall kann sich dieser Umfang noch erweitern.

Wird eine Eigentumswohnung gekauft, so sollte der Käufer jedenfalls noch weitere Dokumente einsehen. Neben dem zusätzlichen Wohnungsgrundbuch können sich besondere Regelungen für die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer in der Gemeinschaftsordnung und der Teilungserklärung finden. Auch empfiehlt sich eine Einsicht in die Beschlusssammlung. Hier kann der Käufer vor dem Kauf in Erfahrung bringen, ob womöglich künftige Investitionen der Gemeinschaft geplant sind oder auch ob sich unter den künftigen Miteigentümer Störenfriede befinden.

Für einen Großteil der Käufer handelt es sich bei dem Kauf der Wohnung im eine oder gar die größte Investition in Ihren Leben. In jedem Fall sollte sich der Käufer hinreichend über die Eigenarten des Wohnungseigentumsrechts und ggf. des Mietrechts informieren. Hier bietet sich eine Erstberatung durch einen Anwalt, insbesondere einen Fachanwalt, an.

Gibt es komplexe Einzelfragen des Miet- oder WEG-Rechts zu klären, so sollte unbedingt ein auf diese Rechtsgebiete spezialisierter Anwalt kontaktiert werden. Will der Käufer die vermietete Wohnung selbst nutzen, so sollten die Möglichkeit einer Eigenbedarfskündigung nach § 573 II Nr. 2 BGB durch einen Anwalt geprüft werden. Soll die Wohnung nach dem Kauf vermietet werden, so sollten Fragen zur zulässigen Miethohe nach der “Mietpreisbremse”  vorab mit einem spezialisierten Anwalt beantwortet worden sein.

Ihr Ansprechpartner für den Haus- oder Wohnungskauf ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Julian R. Urban.

Rufen Sie uns an oder buchen HIER einen Termin direkt über unsere Webseite.

Unterlagen für den Kauf einer Wohnung

Vor dem Kauf einer Wohnung sollten insbesondere die folgenden Unterlagen und Dokumente – selbst oder durch einen Anwalt – geprüft werden:

  • Grundbuch
    Eigentum; Erbbraurecht; Dienstbarkeiten; Grundpfandrechte
  • Genehmigungen von Bau und Nutzung
    Wohnungszweck; Gewerbliche Nutzung; Gastronomie; Nutzungsuntersagung vermeiden
  • Gemeinschaftsordnung
    Regelungen der Gemeinschaft; Kompetenzen des Verwalters
  • Teilungserklärung
    Sondernutzungsrechte; Instandhaltung- und Instandsetzung
  • Beschlusssammlung
    Aktuelle Beschlüsse; gerichtlliche Verfahren; künftige Ausgaben; Hausgeld
  • Ggf. Bezugsurkunde (bei Bauträgervertrag)
    Baubeschreibung des Bauträgers; ggf. Baugenehmigung u.a.
  • Kaufvertrag
    Gewährleistung; Zahlungsziele, Zwangsvollstreckung; Unterwerfungsklausel
FAQ

Die Kosten der Beratung und Prüfung durch einen Anwalt vor dem Kauf einer Wohnung variieren.

Erste allgemeine Fragen zum Kaufvertrag oder den Eigenarten des Wohnungseigentumsrechts können oftmals bereits im Rahmen einer Erstberatung geklärt werden. Für eine solche Erstberatung erheben wir Gebühren in Höhe von 190,00 € netto bei Verbrauchern. Gegenüber Unternehmern rechnen wir auf Honorarbasis ab.

Bei darüber hinausgehenden Einzelfragen oder einer umfangreichen Prüfung der vorgelegten Unterlagen und Dokumente rechnen wir dann auch gegenüber Verbrauchern auf Honorarbasis ab. Als stündliches Honorar veranschlagen wir grundsätzlich 280,00 € netto pro Stunde, wobei wir die Zeit im 6 Minutentakt erfassen. Gerne kommen wir unseren Mandanten aufgrund der persönlichen, wirtschaftlichen Lage oder dem Umfang der gewünschten Prüfung auch entgegen. Sprechen Sie uns an.

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