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Wohnraummietrecht

Wohnraummietrecht

Auf dieser Seite finden Sie relevante Informationen zur Rechtslage im Wohnraummietrecht. Bei Bedarf bieten wir Ihnen auch kompetente Rechtsberatung an!

Zwei Fachkräfte diskutieren über ein Dokument – ein wichtiger Moment der Zusammenarbeit und des Austauschs von Expertenwissen.Fundiertes Fachwissen zum Schutz Ihrer Rechte

Das Miet- und Wohnungseigentumsrecht ist ein dynamisches Gebiet, das sich im Spannungsfeld zahlreicher gerichtlicher Entscheidungen entwickelt. Es greift durch die Regelung von Eigentums- und Wohnrechten tief in grundlegende Bereiche des privaten Lebens ein. Die Kunst, das oft komplexe Verhältnis zwischen Vermieter- und Mieterinteressen auszubalancieren, steht im Mittelpunkt unserer anwaltlichen Praxis. In diesem Bereich verfügt das Team von JUR | URBAN über langjährige Erfahrungen und große Expertise.

Wie können wir ihnen helfen?

Für eine unverbindliche Anfrage kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail an berlin@jur-law.de oder nutzen Sie das Kontaktformular am Ende dieser Seite. Für einen persönlichen Termin vor Ort rufen Sie bitte an unter:  +49 30-5557 82820

Online-Termine buchen Sie hier:

Was versteht man unter Mietrecht?

Das Mietrecht ist in den §§ 535 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt. Es bildet das rechtliche Fundament der Beziehungen zwischen Vermietern und Mietern und lässt sich in vier Hauptbereiche gliedern:

  • Allgemeines Mietrecht: Die Basisregelungen für alle Mietverhältnisse.
  • Wohnraummietrecht: Spezielle Vorschriften für Mietverhältnisse über Wohnraum.
  • Gewerberaummietrecht: Regelungen für die Anmietung von Räumen für gewerbliche Zwecke.
  • Pachtrecht: Ähnlich dem Mietrecht, aber für die Nutzungsüberlassung von Grundstücken und anderen Objekten. 
  • Digitales Mietrecht: Seit 2022 gelten die Regelungen des Mietrechts auch für Verträge über die Miete digitaler Produkte.

Kurz gesagt: Das Mietrecht regelt die Entstehung, Durchführung und Beendigung von Mietverträgen.

Zwei Anwälte unterhalten sich über ein Gesetzbuch gebeugt.Spezialisierung im Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Die Möglichkeit, sich als Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht zu qualifizieren, besteht seit 2004. Diese Qualifikation unterstreicht besondere Rechtskenntnisse und Erfahrungen in diesem Bereich. Rechtsanwalt Urban hat diese spezialisierte Ausbildung mit dem Fachanwaltslehrgang 2020 absolviert.

2021 wurde er offiziell als Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht anerkannt. Die Rechtsanwätinnen Siochou und Dickes haben die Lehrgänge ebenfalls absolviert. Rechtsanwältin Benli absolviert diese Lehrgang derzeit. Das tiefgreifende Verständnis und die Expertise des Teams gewährleisten Ihnen eine kompetente Beratung und Vertretung in allen Angelegenheiten des Mietrechts.

WAS WIR FÜR SIE TUN KÖNNEN

DIENSTLEISTUNGEN IM WOHNMIETRECHT

  • Durchsetzung und Abwehr der sogenannten Mietpreisbremse:
    Beratung über die rechtlichen Grundlagen von Mietpreis, Mieterhöhungen, einschließlich Vergleichsmiete, Indexmiete und Staffelmiete.
  • Kaution:
    Unterstützung bei allen Fragen rund um die Mietkaution, von der korrekten Anlage bis zur Rückforderung.
  • Kündigung und Räumung:
    Beratung und Vertretung bei der Kündigung von Mietverhältnissen und Räumungsverfahren, insbesondere bei Eigenbedarfskündigungen.
  • Mietinkasso:
    Effiziente Durchsetzung von Mietforderungen und Beratung bei der Abwehr unberechtigter Forderungen.
  • Mietmängel:
    Durchsetzung von Mängelbeseitigungsansprüchen und Beratung bei Mietminderungen aufgrund von Mängeln.
  • Schulungen für private und gewerbliche Vermieter:
    Wir schulen und informieren Vermieter zur aktuellen Rechtsprechung, Gesetzesänderungen und Fragen der ordnungsgemäßen Vermietung.
  • Prozessführung
    Vertretung in gerichtlichen Auseinandersetzungen mit Schwerpunkt Mietrecht.

Die Unterstützung durch spezialisierte Fach- und Rechtsanwälte ist im Wohnraummietrecht von großer Hilfe.

Wenn wir Sie dabei unterstützen sollen, vereinbaren Sie bitte direkt einen Online-Termin:

Häufige Fragen
  1. Ruhe bewahren: Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, ist es wichtig, ruhig zu bleiben und keine vorschnellen Entscheidungen zu treffen.
  2. Zahlen Sie weiter Ihre Miete: Stellt sich die ursprüngliche Kündigung  als unwirksam heraus, kann sich durch Unterlassen der Mietzahlungen ein (neuer) Kündigungsgrund ergeben.
  3. Analysieren Sie den Kündigungsgrund und prüfen Sie, ob es sich um eine ordentliche oder außerordentliche Kündigung handelt.
  4. Prüfen Sie Ihre Widerspruchsmöglichkeiten. In bestimmten Härtefällen können Sie der Kündigung widersprechen. Beachten Sie jedoch, dass dies zu einer Räumungsklage führen kann.
  5. Nutzen Sie die Schonfrist: Falls eine Kündigung aufgrund von Mietrückständen erfolgt, kann diese hinfällig werden. Voraussetzung dafür ist, dass die offenen Mietzahlungen und etwaige Entschädigungen gemäß § 546a Abs. 1 innerhalb von zwei Monaten nach der offiziellen Einreichung der Räumungsklage beglichen werden. Ebenso wird die Kündigung unwirksam, wenn eine öffentliche Institution sich verpflichtet, diese Zahlungen zu leisten.

In der Regel müssen sowohl Wohnraum- als auch Gewerbemieter eine Mietsicherheit leisten. Diese kann als Mietkautionssparbuch, Mietbürgschaft oder Barkaution hinterlegt werden.

Die Rückzahlung der Kaution ist gesetzlich nicht geregelt und muss im Mietvertrag vereinbart werden.  Wenn die Frist zur Rückzahlung nicht im Mietvertrag festgelegt ist, wird die Kaution gemäß der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs fällig, sobald dem Vermieter keine Forderungen mehr zustehen, die aus der Kaution beglichen werden können. In der Regel ist dies 3 bis 6 Monate nach Rückgabe der Mietsache der Fall, jedoch hängt dies vom Einzelfall ab.

Der Vermieter muss seine Ansprüche, insbesondere auf Betriebs- und Nebenkosten, abrechnen. Wenn keine hohen Nachforderungen zu erwarten sind, sollte der Mieter in der Regel sechs Monate nach Rückgabe der Wohnung eine Abrechnung und Auszahlung der Mietkaution nebst Zinsen unter Fristsetzung verlangen.

Dadurch kann der Vermieter in Verzug gesetzt werden, was dem Mieter die Möglichkeit eröffnet, dass weitere Rechtsverfolgungskosten, einschließlich der Anwaltskosten, vom Vermieter übernommen werden.

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Dennis G. Jansen LL.M., Rechtsanwalt
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