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Anwalt und Fachanwalt für Gewerbemietrecht – Beratung und Vertretung

Gewerbemietrecht

Beratung und Prozessvertretung durch einen spezialisierten FACHAnwalt

Wir beraten Sie in allen Fragen des gewerblichen Mietrechts. Ganz gleich, ob Sie Mieter oder Vermieter sind – oder ob Sie mieten oder kaufen wollen. Dabei berücksichtigen wir die branchenspezifischen Besonderheiten der Mietverträge. Ob für Büros, Gastronomie, Hotels, Einzelhandel, Lebensmittelhandel, Arztpraxen, Zahnarztpraxen, Physiotherapiepraxen oder Apotheken, wir stehen Ihnen kompetent zur Seite. Ihr Ansprechpartner für das Gewerberaummietrecht ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Mietrecht, Herr Julian R. Urban.

Die Anwälte Julian Urban und Dennis G. Jansen im Gespräch über einem Gesetzbuch.Wie können wir ihnen helfen?

Für eine unverbindliche Anfrage kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail an berlin@jur-law.de oder nutzen Sie das Kontaktformular am Ende dieser Seite. Für einen persönlichen Termin vor Ort rufen Sie bitte an unter:  +49 30-5557 82820

Online-Termine buchen Sie hier:

Was wir für Sie tun können

Dienstleistungen im Gewerbemietrecht

JUR | URBAN berät und vertritt Mieter und Vermieter von Gewerberaum in allen Fragen des Gewerbemietrechts, insbesondere in folgenden Bereichen:

  • Erstellung, Gestaltung und Prüfung von Gewerbemietverträgen, Vorverträgen und Absichtserklärungen (Letter of Intent)
  • Erstellung, Gestaltung und Prüfung von Miet- und Nachtragsvereinbarungen
    Insbesondere Mietanpassung, Laufzeit, Mietsicherheit/Kaution, Betriebskosten, Instandsetzung, Instandhaltung und Schönheitsreparaturen
  • Beratung von Käufern vor und beim Erwerb von Immobilien im Rahmen einer mietrechtlichen Due Diligence
  • Prozessführung
    Wir vertreten Sie in außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen
  • Rückforderung der Mietkaution
    Außergerichtliche und gerichtliche Abrechnung und Rückforderung; Abwehr der Inanspruchnahme der Kautionsbürgschaft
  • Kündigung und Räumung
    Wir prüfen die Möglichkeit und Abwehr von Kündigungen, entwerfen rechtssichere Kündigungsschreiben und vertreten Sie im Räumungsprozess
  • Mietinkasso
    Dazu gehören die Durchsetzung und Abwehr von Mietzinsforderungen, Mietzinsminderung sowie Abwehr und Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen
  • Mietmängel und Minderung
    Wir beraten und vertreten bei der Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen auf Mängelbeseitigung und Mietminderung

Unterschiede zwischen Gewerbe- und Wohnraummietrecht erklärt

Gewerbe vs. Wohnraum: Was Sie wissen müssen

Das Mietrecht teilt sich allgemein in zwei wesentliche Bereiche: Gewerbe- und Wohnraummietrecht. Im Wohnraummietrecht genießen Mieter umfangreichen Schutz. Im Gegensatz dazu bietet das Gewerbemietrecht mehr Freiheiten bei der Vertragsgestaltung. Die Grenzen dieser Freiheiten definiert die Rechtsprechung, die wir bei JUR | URBAN durch ständige Weiterbildung genau verfolgen.

Zwei Mitarbeiterinnen von JUR | URBAN sprechen mit einer Mandantin.

Nach dem Vertragsende: Unterschiedlicher Mieterschutz

Anders als Wohnraummieter haben Gewerberaummieter nach Vertragsende weniger Schutz. Der Wohnraummieter kann nach der Kündigung und selbst nach einem Räumungsurteil umfassenden Räumungsschutz in Anspruch nehmen. Im Gewerbemietrecht ist dies nur begrenzt möglich. Fehler in der Schriftform des Vertrages können dem Vermieter selbst bei Befristung eine unbegründete, ordentliche Kündigung ermöglichen. Ein notariell beglaubigter Räumungsanspruch ermöglicht Gewerbe-Vermietern sogar die direkte Vollstreckung der Räumungspflicht – ohne vorheriges Gerichtsverfahren.

Die Beratung durch einen Fachanwalt ist im Gewerbemietrecht essentiell

Wenn wir Sie dabei unterstützen sollen, vereinbaren Sie bitte direkt einen Online-Termin:

Was Sie über Gewerbemietverträge wissen sollten

Anders als Wohnmietverträge fallen Gewerbemietverträge nicht unter die spezifischen Bestimmungen des § 549 BGB. Das bedeutet mehr Freiheit bei der Vertragsgestaltung für Gewerberäume.

Wichtige Überprüfungen vor Vertragsabschluss – Ein Ratgeber für Mieter

Als Ihre Rechtsberater empfehlen wir, insbesondere die folgenden Schlüsselelemente eines Gewerbemietvertrags genau zu prüfen, bevor Sie ihn unterzeichnen:

  • Nutzungszweck: Stellen Sie sicher, dass der vertraglich vereinbarte Nutzungszweck Ihren Bedürfnissen entspricht und auch behördlich genehmigt ist
  • Größe, Umfang und Zustand der Mietsache: Was genau wird gemietet? Was muss der Vermieter gewährleisten?
  • Vertragsdetails: Achten Sie auf den Beginn, die Laufzeit und mögliche Verlängerungsoptionen des Vertrages
  • Mietkosten: Wie hoch ist die Miete und was ist in den Neben- und Betriebskosten enthalten? Unter welchen Bedingungen kann sich die Miete ändern?
  • Rechte und Pflichten: Verstehen Sie die Bedingungen zu Gewährleistung,, Haftungsbegrenzung und Ausschlüssen und mehr
  • Finanzielle Sicherheiten: Überblick über Mietkaution, Bürgschaften und andere Sicherheiten
  • Instandhaltung und Instandsetzung: Wer ist für Reparaturen und Wartung verantwortlich? Wer trägt die Kosten?
  • Anpassung der Miete: Gibt es Klauseln zur Anpassung der Miete unter bestimmten Bedingungen?
  • Schutz vor Konkurrenz: Enthält der Vertrag Klauseln zum Schutz vor direkter Konkurrenz?
  • Formvorschriften: Achten Sie auf die Einhaltung der Schriftform und mögliche Klauseln zur Heilung von Formmängeln

 

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