START-UP & Gründer

START-UP & Gründer

Die deutsche Start-Up Branche boomt. Eine Vielzahl von Jungunternehmer gehen neue Wegen und bringen dem Markt nachhaltige Innovationen. Bei Ihrem Engagement sich in der harten Wirtschaftswelt zu behaupten sind jedoch gerade zu beginn eine Vielzahl rechtlicher Fragestellungen zu beachten.  Nicht nur die optimale Gesellschaftsform mit ihren steuerrechtlichen Auswirkungen will wohl überlegt sein. Auch die strategische Ausrichtung, Unternehmensführung und – strukturierung sowie die arbeitsrechtliche Fragestellungen sind in der Startphase zu berücksichtigen.

Unser erfahrenes Team von JUR | URBAN begleitet und unterstützt Sie, so dass sie, optimal aufgestellt, ein erfolgreichen unternehmerischen Start hinlegen können. Wir gehen den Weg zusammen mit Ihnen. Bei Interesse einer langfristigen Zusammenarbeit bietet JUR | URBAN Ihnen besondere Konditionen die den Start ins Wirtschaftsleben erleichtern sollen.

Welches Recht gilt für Start-Up`s und Gründer? 

Bei der Gründung sind zwingend insbesondere folgende Rechtsgebiete zu beachten:

Unsere Dienstleistungen
für Start-UP`s & Gründer

Wir von JUR | URBAN bieten Ihnen unter anderem folgende Dienstleistungen an:

  • Vertragliche Gestaltung:
    Gesellschaftsverträge, Geschäftsführervertrag, Arbeitsvertrag, AGB
  • Marken- und Urheberschutz: Nationale und internationale Markenanmeldung, außergerichtlicher und gerichtlicher Markenschutz
  • Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung:
    Verteidigung und Durchsetzung von Ansprüchen in alles relevanten Rechtsgebieten, insbesondere Forderungen aus Leistungsverträgen
  • Externe Rechtsabteilung:
    Im Rahmen einer laufenden Beratung fungieren wir als Ihre Rechtsabteilung: von A wie Arbeitsvertrag bis Z wie Zwangsvollstreckung von Titeln.
FAQ

Unabhängig von Dauer, Schwierigkeit und Umfang sieht der für die Vergütung von Anwälten bei Beratungen maßgebliche § 34 RVG selbst bei Verbrauchern eine pauschale Beratungsgebühr von bis zu 190 € netto vor.

Bei den vielen, zum Teil kurzen Einzelfragen kann dies insbesondere in der Gründungs- aber auch in der Konsolidierungsphase unwirtschaftlich werden.

Daher bieten wir Start Ups und Gründern eine laufende, im 6 Minutentakt abzurechnende, laufende Beratung an und fungieren so als flexible, externe Rechtsabteilung. Jungen Unternehmen bieten wir zudem vergünstigte Stundensätze an.

Kontaktieren Sie uns kostenfrei für ein erstes Kennenlernen.

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Dennis G. Jansen LL.M., Rechtsanwalt
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