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Gesellschaftsrecht

Gesellschaftsrecht

Unser erfahrenes Team von JUR | URBAN berät Sie gerne unternehmerisch und ergebnisorientiert im Gesellschaftsrecht. Wir stehen Ihnen in Angelegenheiten wie der Gründung und Rechtsformfindung als Start-Up sowie bei Rechtsfragen zu bereits bestehenden Einzelunternehmen, Personen- und Kapitalgesellschaften zur Seite. Als Rechtsanwälte sind wir im Gesellschaftsrecht spezialisiert auf die Begleitung von Vertragsverhandlungen, Merger`s & Acquisitions, Gesellschafterwechsel sowie Gesellschafterstreitigkeiten und den Umgang mit Haftungsrisiken. Unsere Expertise umfasst zudem Fragen zu Abfindungen und außergerichtliche Einigungen.

Um Ihnen eine umfassende Rechtsberatung bieten zu können haben wir von JUR | URBAN ebenfalls fundierte Kenntnisse in angrenzenden Rechtsgebieten wie dem Handels- und Vertriebsrecht. Außerdem kooperieren wir mit Rechtsanwälten anderer Kanzleien und verfügen auch international über ein gut verknüpftes Netzwerk.

Was ist Gesellschaftsrecht?

Mit Gesellschaftsrecht wird das Rechtsgebiet bezeichnet, welches die Innen- und Außenverhältnisse von privaten Vereinigungen von Personen bezeichnet.

Als Rechtsquellen des deutschen Gesellschaftsrechts fungieren vor allem:

  • für die Aktiengesellschaft (AG):AktG
  • für die Genossenschaften:GenG
  • für die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (Gbr): §§ 705 ff. BGB
  • für Gesellschaften mit beschränkter Haftung: GmbHG

Unsere DIENSTLEISTUNGEN
IM GESELLSCHAFTSRECHT

Im Bereich des Gesellschaftsrechts bieten wir unter anderem die folgenden Dienstleistungen an:

  • Gründungsberatung:
    vor allem Beratung bei der RechtsformwahlAusarbeitung von Gesellschaftsverträgen
  • Geschäftsführung und Management:
    Beratung
  • Gesellschaftersteitigkeiten:
    Ausschluss von Gesellschaftern, Abfindung, Ausseinandersetzung, Wettbewerbsverbote, Kündigung, Informationsrechte
  • Beteiligung von Mitarbeitern:
    Mitarbeiterbeteiligung (ESOP), virtuelle Mitarbeiterbeteiligung (VSOP),
  • Mergers and Acquisitions:
    Beratung bei Transaktionen von Gesellschaftsanteilen, Umwandlungen, Treuhandverträge
  • Vertragsgestaltung: Erstellung und Prüfung von Gesellschafterverträgen
FAQ

Eine Erstberatung für Verbraucher, Gründer und Start-Ups rechnen wir im Gesellschaftsrecht stets nach § 34 RVG zu 190,00 € netto ab. Darüber hinausgehende Beratung erfolgt grundsätzlich auf Honorarbasis mit minutengenauer Abrechnung. Vor allem bei langfristiger Zusammenarbeit kommen wir unseren Mandanten hier gerne mit Alternativen entgegen.

Für eine Gründung von einer GmbH und UG fallen Gebühren für den Notar, das Handelsregister und ggf. die anwaltliche Beratung an.

Für das Handelsregister fallen Gebühren in Höhe von 150,00 € an.

Die Gebühren für  die Leistungen des Notars können variieren.

Wird die GmbH mit einem sogenannten Musterprotokoll gegründet, so fallen bei einem Gesellschafter Gebühren in Höhe von 732,60 € bei mehreren Gesellschaftern in Höhe von 780,00 € an.

Ohne Musterprotokoll entstehen Kosten von 833,50 € respektive 842,50 €.

Vergleichsweise günstig wird die Gründung einer UG. Wird eine UG mit Musterprotokoll gegründet, so entstehen bei einem Gesellschafter lediglich 281,00 €, bei mehreren 349,00 €.

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