Bauverzug
Ihre Rechte als Bauherr oder Käufer
Wird ein Bauprojekt nicht rechtzeitig fertig, kann das erhebliche finanzielle und persönliche Belastungen mit sich bringen. Zusätzliche Mietkosten, Mietausfall, Hotelaufenthalte, Bereitstellungszinsen oder andere Ausgaben können in einigen Fällen als Schadensersatz vom Bauträger erstattet werden.
Ihre Ansprüche bei Verzug des Bauträgers
Nach § 286 BGB können Sie als Bauherr oder Käufer bei Verzögerungen Ansprüche geltend machen, wenn die vertraglich vereinbarte Fertigstellungsfrist überschritten wurde. Ist dies der Fall, können Ihnen unter anderem folgende Rechte zustehen:
- Schadensersatz: Erstattung von Zusatzkosten wie Zwischenlagerung, Ersatz-Mietwohnung oder Bereitstellungszinsen.
- Vertragsstrafen: Falls im Vertrag so festgelegt, können Sie diese für den Zeitraum des Verzugs einfordern.
- Ersatz der Anwaltskosten: Auch die Kosten, die bei der Beauftragung einer Anwaltskanzlei entstehen, können erstattungsfähig sein.
Ihre Experten für Bauverzug
Ahmet Caglayan
RECHTSANWALT
Julian R. Urban
RECHTSANWALT
Das Team von JUR | URBAN steht Ihnen kompetent zur Seite.
Wir beraten Sie und setzen uns für Ihre Rechte ein. Für eine Beratung zu den Risiken – insbesondere im Falle einer Insolvenz – und Prüfung Ihrer Erfolgsaussichten kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail an berlin@jur-law.de oder rufen Sie bitte an unter: +49 30-5557 82820.
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Unsere Dienstleistungen BEI BAUVERZUG
JUR | URBAN unterstützt Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte:
- Prüfung von Bauträgerverträgen auf Verzugsregelungen
Wir prüfen, ob und wie Verzugsregelungen vertraglich festgehalten sind, um Ihre Rechtsansprüche klarzustellen.
- Durchsetzung von Ansprüchen auf Schadensersatz und Vertragsstrafen
Wir beraten Sie, welche Ansprüche Ihnen zustehen, und helfen, diese möglichst unkompliziert durchzusetzen.
- Dokumentation und Geltendmachung von Verzugsschäden
Wir unterstützen Sie dabei, Verzugsschäden korrekt zu dokumentieren und gegenüber der Gegenseite geltend zu machen. - Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung
Egal ob außergerichtliche Verhandlungen oder Gericht – wir stehen an Ihrer Seite, um Ihre Interessen konsequent durchzusetzen.
AB Wann liegt ein Bauverzug vor?
Ein Bauverzug tritt ein, wenn der Bauträger die vertraglich vereinbarten Fristen nicht einhält. Ist der Bauträger in Verzug, so kann er sogar für Zufall haften. Sofern im Vertrag keine konkreten Fristen vereinbart wurden, sind im ersten Schritt Mahnungen und Fristsetzungen erforderlich.
Schäden, für die Schadenersatz geltend gemacht werden kann
- Mietkosten
- Mietausfallkosten
- Fahrtkosten
- Hotelunterbringungs- oder Zwischenlagerungskosten für Möbel
- Finanzierungskosten, insbesondere Bereistellungszinsen
- Anwaltskosten
- Sachverständigenkosten
Beispiel aus der Rechtsprechung
In einem Urteil des Kammergerichts (15.05.2018 – 21 U 90/17) wurde ein Bauträger zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt, da eine Eigentumswohnung nicht fristgerecht übergeben wurde. Die Klägerin erhielt finanzielle Kompensation für die Anmietung einer Ersatzwohnung, die Maklerprovision, die Einlagerung von Möbeln, die Unterbringung von Gästen sowie für Bereitstellungszinsen.
Setzen Sie auf unsere Expertise, um Ihre Ansprüche durchzusetzen.
Wir beraten, vertreten und begleiten Sie gerne auf Ihrem Weg. Füllen Sie bitte das Formular aus und wir melden uns umgehend bei Ihnen.