
Betriebsratschulungen
Die in dieser Seminarreihe behandelten Inhalte –
- Grundlagen des Betriebsverfassungsrechts,
- Individualarbeitsrecht für Betriebsräte sowie
- zivilrechtliche Grundlagen von Arbeitsverträgen
Seminarvergleich – Rechtliche Grundlagen für Betriebsräte
| 🏛️ Betriebsverfassungsrecht | 👥 Individualarbeitsrecht | 📄 Zivilrechtliche Grundlagen | |
| Seminarziel | Mitbestimmung rechtssicher ausüben | Arbeitsrechtliche Maßnahmen einordnen | Arbeitsverträge rechtlich verstehen |
| Rechtsgebiet | Kollektives Arbeitsrecht (BetrVG) | Individualarbeitsrecht | Zivilrecht (BGB) |
| Dauer | 🕘 2 Tage à 8 Stunden | 🕘 1 Tag | 🕘 1 Tag |
| Preis | 💶 800 € netto | 💶 400 € netto | 💶 400 € netto |
| Preis pro Tag | 400 € netto | 400 € netto | 400 € netto |
| Vorkenntnisse erforderlich | ❌ Nein | ❌ Nein | ❌ Nein |
| Durchführung | 👨⚖️ Rechtsanwälte | 👨⚖️ Rechtsanwälte | 👨⚖️ Rechtsanwälte |
| Schulungsanspruch (§ 37 Abs. 6 BetrVG) | ✔ Ja | ✔ Ja | ✔ Ja |
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
spezialisiert.
zielorientiert.
💶 Mengenrabatt bei mehreren Teilnehmern
Melden Sie mehrere Teilnehmer aus demselben Betrieb an und profitieren Sie von unserem Staffelrabatt:
- 2. Teilnehmer: 10 % Nachlass auf den Seminarpreis
- 3. Teilnehmer: weiterer 10 % Nachlass auf den Seminarpreis
👉 Der Nachlass gilt je zusätzlichem Teilnehmer und wird automatisch bei der Buchung berücksichtigt.
💡 Preisübersicht Seminarreihe (alle Module)
- Gesamtumfang: 4 Tage | 32 Stunden
- Gesamtpreis: 1.600 € netto
- Preis pro Seminartag: 400 € netto
- Mengenrabatte bei mehreren Teilnehmern möglich
⚖️ Rechtliche Hinweise zur Kostenübernahme nach § 37 Abs. 6 BetrVG
Gesetzlicher Schulungsanspruch
Betriebsratsmitglieder haben nach § 37 Abs. 6 BetrVG Anspruch auf die Teilnahme an Schulungsveranstaltungen, soweit die vermittelten Kenntnisse für die Arbeit des Betriebsrats erforderlich sind.
Die in dieser Seminarreihe behandelten Inhalte –
- Grundlagen des Betriebsverfassungsrechts,
- Individualarbeitsrecht für Betriebsräte sowie
- zivilrechtliche Grundlagen von Arbeitsverträgen
gehören regelmäßig zum erforderlichen Grundlagenwissen, insbesondere für neu gewählte Betriebsratsmitglieder.
Welche Kosten übernimmt der Arbeitgeber?
Bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 37 Abs. 6 BetrVG trägt der Arbeitgeber:
- die Seminarkosten
- die Reise- und Übernachtungskosten
- die Freistellung von der Arbeit unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts
Eine Anrechnung auf Urlaub oder Freizeit erfolgt nicht.
Beschluss des Betriebsrats erforderlich
Voraussetzung für die Teilnahme ist ein ordnungsgemäßer Betriebsratsbeschluss, der insbesondere regelt:
- welches Betriebsratsmitglied entsandt wird
- an welchem Seminar teilgenommen wird
- zu welchem Zeitpunkt die Teilnahme erfolgt
Die Seminare sind inhaltlich so konzipiert, dass sie rechtlich gut begründbar und beschlussfähig sind.
Hinweis zum Einzelfall
Ob ein Schulungsanspruch im konkreten Fall besteht, hängt von den Vorkenntnissen des Betriebsratsmitglieds und den betrieblichen Gegebenheiten ab.
Gerne unterstützen wir Sie bei der rechtssicheren Begründung des Schulungsbedarfs gegenüber dem Arbeitgeber.
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