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Betriebsratschulungen

Die in dieser Seminarreihe behandelten Inhalte –

  • Grundlagen des Betriebsverfassungsrechts,
  • Individualarbeitsrecht für Betriebsräte sowie
  • zivilrechtliche Grundlagen von Arbeitsverträgen

Seminarvergleich – Rechtliche Grundlagen für Betriebsräte

🏛️ Betriebsverfassungsrecht 👥 Individualarbeitsrecht 📄 Zivilrechtliche Grundlagen
Seminarziel Mitbestimmung rechtssicher ausüben Arbeitsrechtliche Maßnahmen einordnen Arbeitsverträge rechtlich verstehen
Rechtsgebiet Kollektives Arbeitsrecht (BetrVG) Individualarbeitsrecht Zivilrecht (BGB)
Dauer 🕘 2 Tage à 8 Stunden 🕘 1 Tag 🕘 1 Tag
Preis 💶 800 € netto 💶 400 € netto 💶 400 € netto
Preis pro Tag 400 € netto 400 € netto 400 € netto
Vorkenntnisse erforderlich ❌ Nein ❌ Nein ❌ Nein
Durchführung 👨‍⚖️ Rechtsanwälte 👨‍⚖️ Rechtsanwälte 👨‍⚖️ Rechtsanwälte
Schulungsanspruch (§ 37 Abs. 6 BetrVG) ✔ Ja ✔ Ja ✔ Ja
JUR | URBAN

Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

sachlich.
spezialisiert.
zielorientiert.

💶 Mengenrabatt bei mehreren Teilnehmern

Melden Sie mehrere Teilnehmer aus demselben Betrieb an und profitieren Sie von unserem Staffelrabatt:

  • 2. Teilnehmer: 10 % Nachlass auf den Seminarpreis
  • 3. Teilnehmer: weiterer 10 % Nachlass auf den Seminarpreis

👉 Der Nachlass gilt je zusätzlichem Teilnehmer und wird automatisch bei der Buchung berücksichtigt.

💡 Preisübersicht Seminarreihe (alle Module)

  • Gesamtumfang: 4 Tage | 32 Stunden
  • Gesamtpreis: 1.600 € netto
  • Preis pro Seminartag: 400 € netto
  • Mengenrabatte bei mehreren Teilnehmern möglich

⚖️ Rechtliche Hinweise zur Kostenübernahme nach § 37 Abs. 6 BetrVG

Gesetzlicher Schulungsanspruch

Betriebsratsmitglieder haben nach § 37 Abs. 6 BetrVG Anspruch auf die Teilnahme an Schulungsveranstaltungen, soweit die vermittelten Kenntnisse für die Arbeit des Betriebsrats erforderlich sind.

Die in dieser Seminarreihe behandelten Inhalte –

  • Grundlagen des Betriebsverfassungsrechts,
  • Individualarbeitsrecht für Betriebsräte sowie
  • zivilrechtliche Grundlagen von Arbeitsverträgen

gehören regelmäßig zum erforderlichen Grundlagenwissen, insbesondere für neu gewählte Betriebsratsmitglieder.

Welche Kosten übernimmt der Arbeitgeber?

Bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 37 Abs. 6 BetrVG trägt der Arbeitgeber:

  • die Seminarkosten
  • die Reise- und Übernachtungskosten
  • die Freistellung von der Arbeit unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts

Eine Anrechnung auf Urlaub oder Freizeit erfolgt nicht.

Beschluss des Betriebsrats erforderlich

Voraussetzung für die Teilnahme ist ein ordnungsgemäßer Betriebsratsbeschluss, der insbesondere regelt:

  • welches Betriebsratsmitglied entsandt wird
  • an welchem Seminar teilgenommen wird
  • zu welchem Zeitpunkt die Teilnahme erfolgt

Die Seminare sind inhaltlich so konzipiert, dass sie rechtlich gut begründbar und beschlussfähig sind.

Hinweis zum Einzelfall

Ob ein Schulungsanspruch im konkreten Fall besteht, hängt von den Vorkenntnissen des Betriebsratsmitglieds und den betrieblichen Gegebenheiten ab.
Gerne unterstützen wir Sie bei der rechtssicheren Begründung des Schulungsbedarfs gegenüber dem Arbeitgeber.

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