Scroll Top

Beschluss des DiREG: GmbH-Gründung ist künftig online möglich

GmbH-Gründungen ab dem 01.08.2022 online möglich

Seit dem 01.08.2022 ist die GmbH-Gründung, sowie Unternehmergesellschaftsgründungen online möglich – bequem von zu Hause aus.  Bisher bedurfte es zur Gründung solcher  Gesellschaften des persönliches Erscheinen beim Notar, dies ändert sich mit der Digitalisierungsrichtlinie (EU- Richtlinie 2019/ 1151). Die Mitgliedstaaten der EU müssen seit dem 01.08.2022 eine Online- Gründung der Unternehmen ermöglichen. Zum Schutz des Gründers bzw. der Gründerin, sowie des Rechtsverkehrs vor Identitätsbetrug und Geldwäsche bedarf es dennoch eines Notars. Hierfür stellt die Bundesnotarkammer ein besonders gesichertes Videokommunikationssystem zur Verfügung. Alle erforderlichen Willenserklärungen können auf diesem Weg notariell beurkundet werden und somit wird ein hinreichender Schutz aller Beteiligten gewährleiste

Digitalisierung des Gesellschaftsrechts

Es stellt sich die Frage, wie notwendig die Digitalisierungsrichtlinie (EU- Richtlinie 2019/ 1151) hinsichtlich Online GmbH- Gründungen ist. Durch die Pandemie hat die Digitalisierung an immer mehr Bedeutung gewonnen, damit einhergehend bedurfte es auch einer Überarbeitung der Richtlinien, die diesen Bereich regeln. Durch die Digitalisierungsrichtlinie (EU- Richtlinie 2019/ 1151) wird ein Großteil des deutschen Registerwesens umgestellt. Sinn und Zweck der Digitalisierungsrichtlinie (EU- Richtlinie 2019/ 1151) ist es, das Verfahren zur Unternehmensgründung europaweit zu vereinheitlichen und somit effizienter zu gestalten. Langfristig gesehen spart die Digitalisierung im Bereich des Registerwesens Zeit und Kosten. Die Errichtung von Zweigniederlassungen innerhalb Europas wird zudem attraktiver. Der grenzüberschreitende Informationsaustausch über Zweigniederlassungen, sowie über disqualifizierte GeschäftsführerInnen wird insgesamt verbessert.

Anwendungsbereiche der Digitalisierungsrichtlinie (EU- Richtlinie 2019/ 1151)

Bislang wurde das notarielle Beglaubigungsverfahren mittels Videokommunikation nur bei Einzelkaufleuten und Kapitalgesellschaften angewandt, das DiREG erweitert das Verfahren auf sämtliche Rechtsträger. Anmeldungen zum Partnerschafts-, Genossenschafts- und Vereinsregister fallen hiernach ebenfalls in den Anwendungsbereich. Mit dem 01.08.2022 wurde auch der Anwendungsbereich der Digitalisierungsrichtlinie (EU- Richtlinie 2019/ 1151) von Bargründungen auf Sachgründungen erweitert. Zuvor war die Online- Gründung einer GmbH nur bei Erbringung von Stammkapital in Geld möglich, künftig können die GründerInnen das Stammkapital auch in Sachen bzw. Sachwerten erbringen. Ausgenommen hiervon sind allerdings Gegenstände dir ihrerseits beurkundungspflichtig sind, wie etwa Grundstücke oder auch GmbH- Anteile.

Ablauf des Online-Verfahrens

Zusätzlich zum Videokommunikationsverfahren wird auch das Verfahren zur öffentlichen Beglaubigung von Urkunden mittels qualifizierter elektronischer Signatur ermöglicht. Es bedarf zwar nach wie vor einer Eintragung der Bekanntmachung, hierfür war bislang jedoch die Registereintragung in einem separaten Bekanntmachungsportal notwendig. Ab dem  01.08. 2022 wird die Eintragung dadurch bekanntgemacht, dass sie im jeweiligen Register erstmals online zum Abruf bereitgestellt wird. Wenn Sie sich künftig darüber informieren möchten, ob seitens Ihres Vertragspartners Änderungen im Handels-, Vereins-, Partnerschafts- oder Genossenschaftsregister vorgenommen wurden, dann müssen Sie keine Abrufgebühren mehr bezahlen, lediglich eine Bereitstellungsgebühr wird erhoben.

JUR | URBAN BERÄT SIE IM GESELLSCHAFTSRECHT. HABEN SIE FRAGEN?

KONTAKTIEREN SIE UNS JETZT.