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Fortbildung für Immobilienmakler und Verwalter nach § 34c GewO.

Verhandeln auf Augenhöhe

Schulungen für Immobilienmakler und Verwalter nach § 34c GewO

Im Immobilienbereich entscheiden rechtssichere Prozesse, klare Dokumentation und aktuelles Fachwissen über Haftung, Konfliktpotenzial und die Stabilität von Mandatsbeziehungen. Unsere Schulungen richten sich an Wohnimmobilienverwalter, WEG-Verwalter, Immobilienmakler sowie sonstige nach § 34c GewO tätige Personen, die entweder einer gesetzlichen Weiterbildungspflicht nach § 34c GewO unterliegen oder ihre Tätigkeit freiwillig auf ein haftungsarmes und professionelles Niveau bringen möchten.[1]

Wir verbinden aktuelles Immobilien-, WEG- und Maklerrecht mit typischen Alltagssituationen aus Verwaltung und Vertrieb und legen den Schwerpunkt auf Lösungen, die sich unmittelbar in der Praxis umsetzen lassen.

[1] § 34c GewO – Einzelnorm

Zwei Anwälte unterhalten sich über ein Gesetzbuch gebeugt.

Unsere Schulungen: Die zwei Säulen Ihrer Arbeit

Wir haben unser Angebot auf die Themen konzentriert, mit denen Sie im Alltag am häufigsten konfrontiert werden. Beide Module sind so aufgebaut, dass Sie auch ohne juristisches Vorstudium alles Wichtige mitnehmen.

Schulung 1: WEG- und Wohnimmobilienverwaltung – Fortbildung nach § 34c GewO

Diese Schulung richtet sich an Wohnimmobilienverwalter und WEG-Verwalter, insbesondere an Wohnimmobilienverwalter im Sinne des § 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 GewO.[1] Im Mittelpunkt stehen die gesetzlichen Pflichten, typische Haftungsrisiken und die praktische Umsetzung der Anforderungen aus GewO, MaBV und Wohnungseigentumsgesetz.

Inhalte sind insbesondere:

  • Stellung, Aufgaben und Haftung des Verwalters in der WEG- und Mietverwaltung
  • Vorbereitung, Durchführung und Umsetzung von Eigentümerversammlungen und Beschlüssen
  • Gestaltung und Prüfung von Abrechnung, Wirtschaftsplan und Instandhaltungsrücklagen
  • Einordnung und praktische Erfüllung der Weiterbildungspflicht nach § 34c Abs. 2a GewO (20 Stunden in drei Kalenderjahren) einschließlich sinnvoller Dokumentation der Inhalte und Teilnahme[2]

Ziel der Schulung ist, die Verwaltertätigkeit rechtssicher zu strukturieren, Haftungs- und Konfliktlagen gegenüber Eigentümern und Mietern zu reduzieren und die gesetzlichen Fortbildungspflichten geordnet und nachweisbar zu erfüllen.

[1] § 34c GewO – Einzelnorm

[2] § 34c GewO – Einzelnorm

Schulung 2: Praxis des Maklerrechts

Diese Schulung richtet sich an Immobilienmakler und leitende Personen in Maklerunternehmen, die ihre Vertrags- und Beratungsprozesse rechtssicher ausgestalten und Haftungsrisiken minimieren wollen. Behandelt werden die Grundlagen des Maklervertragsrechts sowie typische Problemfelder in der täglichen Arbeit.

Schwerpunkte der Schulung sind:

  • Rechtsgrundlagen und Gestaltung von Maklerverträgen nach BGB und GewO
  • Sicherung von Provisionsansprüchen und Umgang mit typischen Einwendungen
  • Umsetzung von Informations- und Widerrufspflichten gegenüber Verbrauchern
  • Aufklärungs-, Beratungs- und Dokumentationspflichten und ihre Bedeutung für die Haftung

Ziel ist, das Tagesgeschäft als Makler so zu organisieren, dass Provisionsansprüche durchsetzbar bleiben, Fehler in Exposé, Widerrufsbelehrung und Kommunikation vermieden werden und das Haftungsrisiko insgesamt deutlich reduziert wird.

Zwei Fachkräfte diskutieren über ein Dokument – ein wichtiger Moment der Zusammenarbeit und des Austauschs von Expertenwissen.

Für wen eignen sich die Seminare?

Unsere Seminare eignen sich insbesondere für:

  • Wohnimmobilienverwalter und WEG-Verwalter, die ihre Weiterbildungspflicht nach § 34c GewO fachlich sinnvoll erfüllen und belegen möchten[1]
  • Immobilienmakler, die ihre internen Abläufe und Vertragsmuster haftungssicher ausgestalten wollen
  • Mitarbeitende, die unmittelbar in erlaubnispflichtigen Tätigkeiten mitwirken und deren Qualifikation nachvollziehbar dokumentiert werden soll
  • Unternehmen, die ein strukturiertes Compliance- und Qualitätskonzept für Immobilienvermittlung und -verwaltung etablieren oder fortentwickeln wollen

Für jede Teilnahme stellen wir detaillierte Bescheinigungen über Inhalt, Dauer und Teilnahme bereit, die als Nachweis gegenüber Aufsichtsbehörden, Verbänden oder internen Compliance-Stellen genutzt werden können.

[1] § 34c GewO – Einzelnorm

Unsere Arbeitsweise

Die Schulungen werden von auf Immobilien-, WEG-, Miet- und Gesellschaftsrecht spezialisierten Rechtsanwälten durchgeführt, die die typischen Fallkonstellationen aus Beratung und gerichtlicher Auseinandersetzung kennen. Wir reduzieren die juristische Theorie auf das erforderliche Maß und arbeiten mit:

  • praxisnahen Fallbeispielen aus Verwalter- und Makleralltag
  • klaren Handlungsanleitungen und überprüfbaren Standards
  • Gestaltungsvorschlägen für Verträge, Beschlussformulierungen und interne Prozesse

Auf Wunsch entwickeln wir gemeinsam mit Ihnen ein maßgeschneidertes Fortbildungskonzept, das Ihre gesetzlichen Anforderungen nach § 34c GewO ebenso abdeckt wie Ihre internen Anforderungen an Qualität, Haftungsprävention und Dokumentation.

Rechtsanwalt Berlin - Julian Urban

Kontakt

Wenn Sie Ihre Fortbildungspflicht nach § 34c GewO gezielt erfüllen oder Ihre Praxis als Verwalter oder Makler strukturiert professionalisieren möchten, kontaktieren Sie uns. Teilen Sie uns mit, in welchen Bereichen Sie Fortbildungsbedarf sehen und wie viele Personen geschult werden sollen. Wir stimmen Inhalte und Tiefe mit Ihnen so ab, dass sie zu Ihrem Unternehmen, Ihrem Risikoprofil und Ihrem bisherigen Wissensstand passen.

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